Historische Parkordnungen

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Information in historischen Gärten

Zu den Aufgaben des Arbeitskreises Historische Gärten der DGGL e.V. gehört es, das Bewusstsein für historische Gärten in der Gesellschaft zu stärken.

Für die Publikation wurde in ganz Deutschland bei insgesamt 54 Schlösserverwaltungen, Ämtern und Privatpersonen nach historischen Parkordnungen recherchiert. Die älteste der Vorschriften stammt aus den Herrenhäuser Gärten aus dem Jahr 1777, die beiden jüngsten aus Wilhelmsbad und Wörlitz aus dem Jahr 2000.

Besonders kurios erscheint eine Parkordnung von 1787 aus dem Schlossgarten Schwetzingen, die folgende Behandlung in Aussicht stellt:

„Ebengenannte Patrouille gehet nächtlicher Weile mit scharf geladenem Gewehr und grossen starken Hunden, und wann jemand auf ihr Anrufen nicht Antwort giebt, oder gar entweichet, so hat er sich selbst zuzumessen, wann er auf ein oder andere Weise beschädiget wird.“
Quelle: Stadt Karlsruhe, Oberfinanzdirektion

Herausgeber: DGGL Arbeitskreis Historische Gärten, Berlin 2002, Arbeitsheft 1
Foto oben: Steintafel aus dem Jahr 1777, Königliche Gärten Herrenhausen